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   OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11   

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https://dejure.org/2012,60119
OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11 (https://dejure.org/2012,60119)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2012 - 8 U 27/11 (https://dejure.org/2012,60119)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2012 - 8 U 27/11 (https://dejure.org/2012,60119)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.11.1979 - II ZR 145/78

    Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Leistung einer Kommanditeinlage -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH obliegt es dem in Anspruch genommenen Gesellschafter darzulegen und zu beweisen, dass der von den Liquidatoren eingeforderte Betrag für die Zwecke der Abwicklung der Gesellschaft nicht benötigt wird (BGH, Urteil vom 03.07.1978, II ZR 54/77, NJW 1978, 2154; Urteil vom 05.11.1979, II ZR 145/78, NJW 1980, 1522).

    Der Liquidator hat allerdings die Verhältnisse der Gesellschaft im Rahmen einer sekundären Darlegungslast darzulegen (BGH, Urteil vom 05.11.1979, II ZR 145/78, NJW 1980, 1522).

  • BGH, 04.07.2005 - II ZR 354/03

    Zulässigkeit von nachträglichen Beitragserhöhungen in einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Denn der Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft ist objektiv auszulegen (BGH, Urt. vom 4.7.2005 - Az. II ZR 354/03 - NJW-RR 2005, S. 1347).

    Die Formulierung in § 11 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages ("Buchung auf Darlehenskonto") muss auch nicht die inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die der BGH an gesellschaftsvertragliche Bestimmungen knüpft, die Beitragserhöhungen vorsehen (wie Angaben zur Obergrenze oder sonstige Kriterien, die das Erhöhungsrisiko eingrenzen, z.B. NJW-RR 2005, S. 1347).

  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 218/00

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Gesellschaftsverträgen mit stillen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Insoweit unterscheidet sich der Text der Beitrittserklärung entscheidend von demjenigen, der der Entscheidung des BGH vom 27.11.2000 (II ZR 218/00) zugrunde lag, wo der Beitretende ausdrücklich den Emissionsprospekt als verbindlich anerkannt hatte.

    Der Senat geht mit dem Bundesgerichtshof davon aus, dass die §§ 305 ff. BGB wegen der in § 310 Abs. 4 BGB enthaltenen Regelung auf Gesellschaftsverträge keine Anwendung finden, dass jedoch solche Vertragsbedingungen, die - wie im vorliegenden Fall - für eine Vielzahl von Gesellschaftsbeteiligungen vorformuliert sind, der objektiven Auslegung und dadurch der Inhaltskontrolle ähnlich wie Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.2000 - II ZR 218/00 - NJW 2001, 1270).

  • BGH, 03.07.1978 - II ZR 54/77

    Inanspruchnahme eines Gesellschafters auf Zahlung rückständiger Beiträge -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH obliegt es dem in Anspruch genommenen Gesellschafter darzulegen und zu beweisen, dass der von den Liquidatoren eingeforderte Betrag für die Zwecke der Abwicklung der Gesellschaft nicht benötigt wird (BGH, Urteil vom 03.07.1978, II ZR 54/77, NJW 1978, 2154; Urteil vom 05.11.1979, II ZR 145/78, NJW 1980, 1522).
  • OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 28/11

    Rückzahlungsansprüche aus einer Kommanditbeteiligung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Soweit die Beklagte hinsichtlich der Gesellschafterbeschlüsse Gegenteiliges vorträgt, bezieht sich dies ersichtlich auf ihre ebenfalls gezeichnete Beteiligung an dem Schiffsfonds X2, die Gegenstand eines ebenfalls vor dem Senat anhängigen Rechtsstreits ist (8 U 28/11 = 3 O 552/09 Landgericht Dortmund).
  • BFH, 16.10.2008 - IV R 98/06

    Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a EStG: Zusätzliche Einlage bei negativer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Aus der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des BFH vom 16.10.2008 (Az. IV R 98/06, DStR 2009, S. 212) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 252/03

    Erstattung von Zahlungen zum Ausgleich des negativen Kapitalkontos in der Krise

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Ein Rückforderungsanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn die gesellschaftsvertraglichen Regelungen eine Rückforderung ausschließen (BGH, Urteil vom 20.06.2005, II ZR 252/03) oder ein schützenswertes Vertrauen des Kommanditisten darauf begründen, der Gesellschaft die im Wege der Ausschüttung erhaltenen Beträge nicht noch einmal zur Verfügung stellen zu müssen (Senat, Urteil vom 02.02.2011, 8 U 136/10; Urteil vom 09.03.2011, 8 U 133/10).
  • BGH, 29.05.1967 - VII ZR 66/65

    Doppelmangel in der Bereicherungskette

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Der Rückzahlungsanspruch folgt dann als Sozialanspruch aus dem Gesellschaftsverhältnis, so dass die Gesellschaft nicht etwa auf einen Darlehensrückzahlungs- oder Bereicherungsanspruch verwiesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.05.1967, VII ZR 66/65; Ehricke in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Auflage, § 122 Rdn. 17 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.03.2011 - 8 U 133/10

    Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen an Kommanditisten durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Ein Rückforderungsanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn die gesellschaftsvertraglichen Regelungen eine Rückforderung ausschließen (BGH, Urteil vom 20.06.2005, II ZR 252/03) oder ein schützenswertes Vertrauen des Kommanditisten darauf begründen, der Gesellschaft die im Wege der Ausschüttung erhaltenen Beträge nicht noch einmal zur Verfügung stellen zu müssen (Senat, Urteil vom 02.02.2011, 8 U 136/10; Urteil vom 09.03.2011, 8 U 133/10).
  • OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 U 136/10

    Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen eines geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Ein Rückforderungsanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn die gesellschaftsvertraglichen Regelungen eine Rückforderung ausschließen (BGH, Urteil vom 20.06.2005, II ZR 252/03) oder ein schützenswertes Vertrauen des Kommanditisten darauf begründen, der Gesellschaft die im Wege der Ausschüttung erhaltenen Beträge nicht noch einmal zur Verfügung stellen zu müssen (Senat, Urteil vom 02.02.2011, 8 U 136/10; Urteil vom 09.03.2011, 8 U 133/10).
  • BGH, 30.04.1979 - II ZR 57/78

    Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Publikumsgesellschaft - Verpflichtung

  • OLG Frankfurt, 20.01.2020 - 12 U 52/17

    Schadenersatz für den Einsatz von Brustimplantaten aus Industriesilikon statt

    Deshalb besteht keine Divergenz zu dem Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 11.09.2018 (Az.: 8 U 27/11 - korrektes Az.: 8 U 27/17 - die Red.), mit dem das dortige Verfahren ausgesetzt und die Sache dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt worden ist mit der - vom 8. Zivilsenat tendenziell bejahten - Frage, ob die räumliche Beschränkung des Versicherungsschutzes auf in Frankreich und den französischen überseeischen Gebieten eingetretene Schadensfälle eine nicht gerechtfertigte mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit i. S. von Art. 18f AEUV darstellt.
  • LG Dortmund, 25.08.2016 - 19 O 66/16

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Beteiligung an einem

    f) Nicht entscheidungserheblich ist die Frage, ob die Beklagte im Zuge einer Anlageberatung oder -vermittlung fehlerhaft beraten wurde (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 06. Februar 2012 - 8 U 27/11 -, juris, Rn. 53 und 54; vom BGH in der Entscheidung Versäumnisurteil vom 01. Juli 2014 - II ZR 73/12 -, juris, insoweit nicht beanstandet).
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